Reiserücktrittsversicherung - Vater besucht Sohn im Krankenhaus

Rücktritt ohne Folgen - mit der Reiserücktrittsversicherung

  • Erstattung der Kosten bei Rücktritt oder Abbruch
  • Top-Schutz: Ersatz für Mehrkosten und nicht genutzte Reiseleistungen
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Reiserücktrittsversicherungen

Wenn Sie eine Urlaubsreise stornieren oder abbrechen müssen, schützt Sie die Reiserücktrittsversicherung der ERGO Reiseversicherung vor den finanziellen Folgen.

Ganzjähriger Schutz bei Reiserücktritt

Die ERGO Reiseversicherung AG ist Deutschlands Spezialist in Sachen Reiseschutz. Als Kooperationspartner der DEVK bietet sie Ihnen ganzjährigen Reiserücktritts-Schutz für alle Reisen im In- und Ausland weltweit: vom Wochenendtrip nach Berlin bis zur Kreuzfahrt in die Karibik. Dieser Schutz beinhaltet sowohl die Stornokosten- als auch die Reiseabbruch-Versicherung. Alle Reisen ab 50 Kilometer sind versichert. Ist das Reiseziel weniger als 50 Kilometer vom Wohnort entfernt, ist die Reise versichert, wenn sie mindestens eine Übernachtung beinhaltet.

Stornokosten-Versicherung

Versicherte Leistungen sind unter anderem:

  • vertraglich geschuldete Stornokosten oder Umbuchungsgebühren z. B. bei Krankheit oder Unfall vor der Reise
  • Übernahme der Mehrkosten der verspäteten Hinreise
  • Übernahme der Kosten für ein Mietfahrzeug und zusätzlicher Reisekosten bei Panne bzw. Unfall des Kraftfahrzeugs vor Reiseantritt
  • Telefonische Stornoberatung

Reiseabbruch-Versicherung

Versicherte Leistungen sind unter anderem:

  • Erstattung zusätzlicher Rückreisekosten (wenn Sie Ihre Reise abbrechen und vorzeitig oder verspätet nach Hause reisen müssen)
  • Übernahme des anteiligen Reisepreises für nicht genutzte Reiseleistungen (wenn Sie Ihre Reise aus versichertem Grund abbrechen bzw. unterbrechen müssen)
  • Unterstützung bei der Organisation der Rückreise bei außerplanmäßigem Reiseabbruch

Abschlussfristen für die Reiserücktrittsversicherung

In der Reiserücktrittsversicherung sind alle Reisen versichert, die Sie während des versicherten Zeitraums buchen. Vor Vertragsbeginn gebuchte Reisen sind mitversichert, wenn zwischen Vertrags- und Reisebeginn mindestens 30 Tage liegen. Beträgt der Zeitraum zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss die Laufzeit der Jahres-Versicherung am Tag der Reisebuchung, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, beginnen.

Download zur Jahres-Reiserücktrittsversicherung

Ergänzungs-Versicherung Covid-19

Urlaub gebucht und dann die Nachricht: Ihr Corona-Testergebnis ist positiv.

Die Ergänzungs-Versicherung Covid-19 schützt Sie vor hohen Stornokosten und kann zur Ergänzung bereits bestehender Jahres-Reiserücktrittsversicherungen für einzelne Reisen zusätzlich abgeschlossen werden. Als Nachweis genügt der positive Test. Auch hier gelten die bekannten Abschlussfristen.

Übrigens: Wenn Sie die Jahres-Reiserücktrittsversicherung oder die Einmal-Versicherung neu abschließen, ist der Covid-19-Schutz automatisch miteingeschlossen.

Einmaliger Schutz bei Reiserücktritt

Sie wollen nur eine bestimmte Reise versichern? Kein Problem: Mit dem Einmalreise-Schutz der ERGO Reiseversicherung AG können Sie sich gegen hohe Reiserücktrittskosten absichern oder einen "Rundum-Sorglos-Schutz" abschließen.

Der Rundum-Sorglos-Schutz enthält:

  • Stornokosten-Versicherung
  • Reiseabbruch-Versicherung
  • Reisekranken-Versicherung
  • Reisegepäck-Versicherung

Die Reisekranken-Versicherung ist auch einzeln abschließbar.

Die Einmalreise-Versicherung ist mit und ohne Selbstbeteiligung abschließbar und wird für die Dauer einer Reise abgeschlossen. Nach Beendigung der Reise erlischt der Versicherungsschutz automatisch.

Abschlussfristen

Ist in der Einmalreise-Versicherung eine Reiserücktrittsversicherung enthalten, so muss diese am Tag Ihrer Reisebuchung oder spätestens 30 Tage vor dem Reisebeginn abgeschlossen werden. Liegen zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, ist der Abschluss der Versicherung innerhalb von drei Werktagen nach Reisebuchung erforderlich.

Ob ganzjähriger Schutz oder Einmalreise-Versicherung: In allen Paketen sind umfassende Assistance-Leistungen enthalten:

  • Auskunft zur nächstgelegenen diplomatischen Vertretung
  • Information über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts
  • Organisation der Rückreise und Vorstreckung der Mehrkosten bei Reiseabbruch
  • Auskunft zu Kliniken und Verlegungsmöglichkeiten im Ausland
  • Auskunft zu Arzneimitteln im Ausland und reisemedizinische Informationen
  • Organisation des Rücktransports
  • Ggf. Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhaus oder für den Rücktransport
  • Organisation der Rückreise minderjähriger Kinder bzw. einer Besuchsreise durch Angehörige
  • Organisation einer Bestattung oder Überführung
  • Herstellung eines Kontakts zum Hausarzt oder Krankenhausarzt, falls nötig
  • Information der Angehörigen
  • Herstellung des Kontakts zur Hausbank bei Verlust von Reisezahlungsmitteln