Internet-Rechtsschutz: Richterhammer liegt auf Tastatur

Internet-Rechtsschutz für mehr Sicherheit

  • Schutz Ihrer Identität im Internet und Darknet
  • Datentresor: elektronischer Speicherplatz für wichtige Dokumente
  • Online-Rechtsberatung durch unabhängige Anwälte
© Gina Sanders - Adobe Stock

Internet-Rechtsschutz: So schützen Sie sich und Ihre Daten im Netz

Wir schützen Sie vor Identitätsdiebstahl und Identitätsmissbrauch im Internet und beraten Sie zu Ihren Rechten.

Internetkriminalität kann jeden treffen

Identitätsklau, Datenmissbrauch, digitale Erpressung: Internetkriminalität hat viele Gesichter. Nach Zahlen des Bundeskriminalamts wurden allein im Jahr 2020 108.000 Straftaten im Bereich Internetkriminalität registriert - ein Anstieg von 7,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Da lediglich wenige Geschädigte Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten, dürfte die Dunkelziffer bedeutend höher sein.

Wer betroffen ist, hat nicht nur mit finanziellen Schäden zu rechnen. Häufig gehen mit einem Straftatbestand der Internetkriminalität auch Reputationsschädigungen einher, z. B. wenn Kriminelle Straftaten in Ihrem Namen begehen. Schützen Sie sich mit dem Internet-Rechtsschutz der DEVK rechtzeitig vor den Folgen eines Missbrauchs Ihrer digitalen Identität.

Die Internet-Rechtsschutzversicherung der DEVK

Profitieren Sie von zahlreichen Leistungen und Services. Diese sind im Premium-Schutz der privaten Rechtsschutzversicherung bereits enthalten:

Die psychologische telefonische Hilfe soll die versicherte Person über Möglichkeiten zur Verbesserung der psychischen Situation beraten. Die vereinbarte Selbstbeteiligung muss hierfür nicht gezahlt werden.

In welchen Fällen hilft mir der Internet-Rechtsschutz?

Ist ein Internet-Rechtsschutz sinnvoll? Auf jeden Fall! Das zeigen auch unsere zahlreichen Praxisbeispiele, die Ihnen verdeutlichen, wobei wir Sie unterstützen.

  • Von Ihnen werden rufschädigende Falschinformationen oder manipulierte Bilder verbreitet.
  • Sie sind Opfer eines Identitätsmissbrauchs geworden und erhalten Rechnungen für Waren, die Sie nicht bestellt haben.
  • Ihr Kind ist in sozialen Netzwerken unterwegs und wird dort gemobbt (Cybermobbing).
  • Ihr Kind wird in sozialen Netzwerken gezielt angesprochen und sexuell belästigt (Cybergrooming).
  • Sie ersteigern einen Artikel bei eBay. Die Ware wird jedoch nicht geliefert.
  • Sie wollen den Provider wechseln und haben plötzlich keinen Internetzugang mehr.
  • Ihr Kind soll unerlaubt Filme heruntergeladen oder verbreitet haben und so das Urheberrecht verletzt haben.
  • Online bestellte Ware wird beschädigt geliefert. Der Internethändler weist jede Schuld von sich.
  • Fremde haben Ihre Kreditkartennummer missbräuchlich verwendet. Ihrer Abrechnung entnehmen Sie unbekannte Positionen. Wir helfen mit der Rechtsschutzversicherung auch bei diesem Internetbetrug.

Häufig gestellte Fragen zum Internet-Rechtsschutz

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Internetrecht.

Unter Mobbing versteht man die über einen längeren Zeitraum anhaltende Diffamierung, Belästigung oder Nötigung eines Menschen. Mobbing kann von einer Einzelperson oder einer ganzen Gruppe wie z. B. einer Schulklasse ausgeübt werden und hat die Ausgrenzung und Erniedrigung des „Anderen“ zum Ziel. Prinzipiell kann jeder Mensch Opfer von Mobbing werden, oft reichen dazu Banalitäten wie der Kleidungsstil oder die Frisur aus. Auch Verhaltensweisen sowie kulturelle oder religiöse Zugehörigkeiten werden zum Anlass für Mobbing genommen.

Während das "normale" Mobbing in der realen Welt stattfindet, z. B. auf dem Schulhof oder am Arbeitsplatz, verlegt das Cybermobbing die Attacken ins Internet. Die Angriffe erfolgen in sozialen Netzwerken, auf Videoplattformen oder über Messenger-Dienste wie z. B. WhatsApp. Der oder die Täter handeln oft anonym, die Opfer wissen also nicht, von wem das Mobbing ausgeht. In den meisten Fällen kennen sich Opfer und Täter aber aus dem "realen" Leben.

Es wird zwischen verschiedenen Arten von Cybermobbing unterschieden:

  • Cyberstalking: Wiederholtes Belästigen und Nachstellen einer Person mit Hilfe von digitalen Medien. Dazu zählen z. B. obszöne oder beleidigende E-Mails, SMS oder Nachrichten in sozialen Netzwerken.
  • Cyberthreats: Androhung von Gewalt über E-Mails, Messenger-Dienste, Chats oder soziale Netzwerke.
  • Denigration: Bewusste Verbreitung von Fehlinformationen oder Gerüchten über eine Person im Internet, um diese zu verunglimpfen oder bloßzustellen.
  • Exclusion: Ausgrenzung einer Person aus einer Gruppe (z. B. aus einem Forum, einer Facebook-Gruppe, o. ä.)
  • Flaming: Beleidigen und Beschimpfen von Personen in öffentlichen Bereichen des Internets.
  • Happy Slapping: Hierbei filmen Täter ihre Opfer, während sie sie schlagen und stellen das Video online oder verbreiten es per Smartphone.
  • Harassment: Belästigungen von Unbekannten oder Bekannten in sozialen Netzwerken.
  • Impersonation: Auftreten unter falscher Identität, um das Opfer zu schädigen.
  • Outing and Trickery: Veröffentlichung intimer Details oder Geheimnisse.

Im Gegensatz zum klassischen Mobbing, das meist in bestimmten Kontexten und Gruppen stattfindet (z. B. im Klassenverbund oder am Arbeitsplatz), geht das Cybermobbing auch nach Schulschluss oder Feierabend weiter. Im Internet können die Angriffe rund um die Uhr erfolgen. Es gibt keinen Rückzugsraum für die Opfer.

Die Anonymität des Internets senkt zudem die Hemmschwelle der Täter. Was sich diese eventuell von Angesicht zu Angesicht nicht trauen würden, wird online einfach gemacht. Die Reaktion des Opfers auf das Cybermobbing ist oft nicht sichtbar. Da Videos, Bilder oder Posts in sozialen Netzwerken häufig ein Eigenleben entwickeln, geteilt und weiterverbreitet werden, nimmt das Cybermobbing noch einmal eine ganz andere Dimension an. Das Internet vergisst nicht - beleidigende und herabsetzende Inhalte tauchen wiederholt und an vielen Stellen auf und können das Opfer immer wieder aufs Neue demütigen.

Viele Mobbing-Opfer ziehen sich zurück und meiden Gespräche mit Verwandten, Freunden, Lehrern oder Kollegen. Sie sind oft bedrückt, schweigsam oder nervös. Sie glauben nicht, dass ihnen geholfen werden kann und geben sich häufig selbst die Schuld am Mobbing. Viele Geschädigte zeigen neben einem geringen Selbstwertgefühl Symptome wie Schlaf- und Essstörungen, Angst, Traurigkeit, Depression oder psychosomatische Beschwerden wie Bauchschmerzen, Übelkeit und Kopfschmerzen. Einige verletzen sich selbst oder hegen Suizidgedanken. Experten schätzen, dass ca. 20 Prozent aller Selbstmorde durch Mobbing ausgelöst werden.

Mobbing-Opfer leiden in der Regel sehr lange Zeit an den Folgen der Attacken - oft auch noch, wenn das Mobbing längst aufgehört hat. Studien zeigen, dass Menschen, die in Schulzeiten gemobbt wurden, im Erwachsenalter häufiger an Depressionen leiden und dass es ihnen schwerer fällt, Beziehungen zu anderen Menschen aufzubauen.

Cybermobbing ist nicht direkt strafbar. Dennoch können einzelne Taten durchaus Straftatbestände erfüllen. Beleidigungen, Hetze oder die Verbreitung von Bildern und Videos können strafrechtlich verfolgt werden. Hierbei muss immer der Einzelfall betrachtet werden. Fälle, in denen Gesetze des Strafgesetzbuches greifen, sind z. B.:

  • Beleidigung
  • Üble Nachrede
  • Verleumdung
  • Nötigung und Bedrohung
  • Erpressung
  • Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
  • Gewaltdarstellungen
  • Nachstellung (Stalking)

Die Verletzung des Rechts am eigenen Bild ist im Persönlichkeitsrecht geregelt. Verstöße dagegen – also z. B. die unerlaubte Verbreitung von Bildern auf Facebook - sind strafbar und können mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

Mobbing-Opfer sind nicht wehrlos. Es gibt Mittel und Wege, gegen die Attacken vorzugehen. Um nicht alleine mit den Schikanen umgehen zu müssen, sollten Sie in jedem Fall Freunde oder Verwandte ins Vertrauen ziehen. Vielleicht haben sie Ähnliches erlebt und können helfen. Oder sie kennen Menschen bzw. Einrichtungen, an die Sie sich wenden und über Ihren Fall berichten können.

Auch wenn es Ihnen schwerfällt, sollten Sie das Beweismaterial sichern. Speichern Sie unerlaubt verbreitete Bilder und Videos sowie beleidigende E-Mails oder SMS und machen Sie Screenshots von Einträgen in sozialen Netzwerken. Das kann bei der Täterermittlung helfen.

Wenden Sie sich an den Dienst (Internetseitenbetreiber, Handyanbieter), über den die Attacken erfolgen. Sie können Bilder und Videos, die ohne Ihre Erlaubnis veröffentlicht wurden, löschen lassen. Auch Fake-Profile, die andere unter Ihrem Namen erstellt haben, können Sie von den entsprechenden Seitenbetreibern entfernen lassen. In schwerwiegenden Fällen sollten Sie sich an die Polizei wenden und Anzeige erstatten.

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