Naturheilverfahren - Gewürz im Mörser

Natürlich gut versichert!

  • bis zu 80 Prozent Kostenerstattung bei naturheilkundlicher Behandlung
  • bis zu 70 Prozent Kostenerstattung bei Zahnersatz
  • zusätzlicher Versicherungsschutz im Ausland
© Olivier Le Queinec - shutterstock

Naturheilverfahren: ganzheitlicher Schutz Ihrer Gesundheit

Der DEVK-Zusatztarif für Naturheilverfahren (ET-GZ5 Plus) bietet Ihnen natürlich-ganzheitlichen Gesundheitsschutz und schirmt Sie umfassend gegen Kostenrisiken ab.

Alternative Heilmethoden

Die moderne Naturheilkunde bietet eine Vielzahl wissenschaftlich anerkannter und erprobter Behandlungsmethoden. Trotzdem sehen die gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel keine Leistungen dafür vor. Mit unserem Tarif für Naturheilverfahren können Sie Ihren ambulanten Versicherungsschutz um alternative Heilmethoden erweitern, ohne hohe Zuzahlungen fürchten zu müssen. Und auch in Sachen Zahnersatz, Hilfsmittel, Sehhilfen und medizinische Versorgung im Ausland sichern Sie sich leistungsstarken Kostenschutz zu günstigen Konditionen.

Zusatztarif für Naturheilverfahren: Die Leistungen im Überblick

  • naturheilkundliche Behandlung: 80% Kostenerstattung für Behandlungen im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker. Erstattung im 1. und 2. Kalenderjahr maximal je 260 €, danach 780 € pro Kalenderjahr, Kinder die Hälfte
  • Zahnersatz: Kostenerstattung bis zu 80% der erstattungsfähigen Gesamtkosten, zusammen mit der Kassenleistung bis zu 100% keine jährliche Erstattungshöchstgrenze oder Leistungsstaffel in den ersten Jahren
  • Gebissfunktionsprüfung: 100% der Kosten für funktionsanalytische und -therapeutische zahnärztliche Leistungen im Rahmen von Zahnersatzmaßnahmen
  • professionelle Zahn- und Prothesenreinigung: Kostenerstattung bis zu 80 € pro Kalenderjahr
  • Sehhilfen: Kostenerstattung bis zu 155 € im Kalenderjahr
  • Hilfsmittel (z. B. Bandagen, Einlagen, Gehilfen, Hörgeräte): 100% der nach Vorleistung der GKV verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen, jedoch nicht mehr als jeweils 600 € im 1. und 2. Kalenderjahr und 1.200 € ab dem 3. Kalenderjahr
  • Behandlung im Ausland: 100% Kostenerstattung für notwendige Heilbehandlungen in den ersten 42 Tagen jeder Auslandsreise
  • Rücktransport aus dem Ausland: Ja, ist im Tarif enthalten.

Die Leistungsvoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen, den Tarifen zu Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Teil I bis III).

Downloads zum Zusatztarif für Naturheilverfahren