Krankenzusatzversicherung - lächelndes Mädchen mit Zahnspänge

Der Tarif mit Biss und Durchblick

  • kombinierter Kostenschutz in den Bereichen Kieferorthopädie und Augen­chi­rurgie
  • Zuschuss zu medizinisch sinnvollen kieferorthopädischen Behandlungen
  • keine Gesundheitsprüfung

Zusatzversicherung für Zahnspange und Augen lasern: Ihr Schutz für gerade Zähne und scharfes Sehen

Die moderne Medizin bietet bei Fehlstellungen des Kiefers und Sehschwächen effiziente Behandlungsmöglichkeiten. Mit der DEVK-Zusatzversicherung für Kieferorthopädie und Laser-OPs zur Sehschärfenkorrektur können Sie modernste Therapieverfahren in Anspruch nehmen, ohne sich finanziell zu überheben.

Kieferorthopädie

Keine Lust auf krumme Zähne? Zahn- und Kieferfehlstellungen können nicht nur das Aussehen beeinträchtigen, sondern auch massive gesundheitliche Probleme zur Folge haben: Kopf- und Nackenschmerzen, Ohrgeräusche, Schwindel oder Zahnentzündungen. Eine erfolgreiche kieferorthopädische Behandlung setzt dem ein Ende. Mit den Behandlungskosten bleiben Sie jedoch in der Regel allein, denn kieferorthopädische Maßnahmen für Erwachsene werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur in Ausnahmefällen bezuschusst. Bei Kindern und Jugendlichen leisten die Kassen erst ab Fehlstellungsgrad KIG3, also bei mittelschwerer Fehlstellung.

Moderne Augenchirurgie

Wie wärs ohne Brille? Die moderne Augenchirurgie bietet effiziente lasergestützte Methoden zur Sehschärfenkorrektur. Doch auch hier gilt: Bei Laser-OPs zur Korrektur von Sehschwächen beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen nicht an den Kosten. Die Behandlungskosten, die schnell im vierstelligen Bereich liegen können, haben Sie selbst zu tragen.

Unsere Leistungen für optimalen Biss und vollen Durchblick

Unsere Zusatzversicherung für Kieferorthopädie und Laser-Operationen zur Sehschärfenkorrektur (KL-G) bietet Ihnen kombinierten Kostenschutz in den Bereichen Kieferorthopädie und Augenchirurgie. So profitieren Sie doppelt: Sie können Zahnfehlstellungen korrigieren und haben die Möglichkeit, modernste Verfahren der lasergestützten Sehschärfenkorrektur in Anspruch zu nehmen – ohne Ihr Portemonnaie zu strapazieren.

  Leistungsanspruch Erstattungsleistung
Kieferorthopädie (KFO)Besteht bei medizinisch sinnvollen KFO–Behandlungen ab einem Fehlstellungsgrad KIG 2 für Kinder und Erwachsene.

Zum Beispiel: Zahnspangen, Keramik- und Kunststoffbrackets, Funktionstherapeutische Maßnahmen, Lingualtechnik und vieles mehr
Es werden 60 % der erstattungsfähigen Aufwendungen rückerstattet.

Maximale jährliche Erstattung: 300 € im 1., 2. und 3. Kalenderjahr und 1000 € ab dem 4. Kalenderjahr

Hinweis: Für Behandlungen nach einem Unfall verdoppelt sich das Erstattungsmaximum!
Laser-OP zur SehschärfenkorrekturBesteht bei lasergestützten Verfahren zur Behebung von Sehschwächen. (z.B. Lasikbehandlung).Maximale jährliche Erstattung: 300 € im 1., 2. und 3. Kalenderjahr und 1000 € ab dem 4. Kalenderjahr
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Wichtiger Hinweis: Für bei Vertragsabschluss (Datum der Policierung) bereits bekannte, beabsichtigte bzw. angeratene kieferorthopädische Maßnahmen sowie Laser-Operationen zur Sehschärfenkorrektur und hiermit in ursächlichem Zusammenhang stehende Folgen besteht kein Versicherungsschutz.

Unser Highlight – mehr Leistung bei geringem Eigenanteil

  • Die DEVK bezuschusst medizinisch sinnvolle kieferorthopädische Behandlungen bereits ab Fehlstellungsgrad KIG 2.
  • Obwohl die gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern und Jugendlichen ab Fehlstellungsgrad KIG3 leisten, bleiben Versicherte häufig auf Restkosten für privat abzurechnende Mehrleistungen sitzen (z. B. 'unsichtbare' Zahnspange). Die DEVK leistet auch in diesen Fällen den vereinbarten Kostenanteil.
  • Laser-Operationen zur Sehschärfenkorrektur an beiden Augen werden in der Regel in zeitlichem Abstand durchgeführt. Wer einen Tarif mit einmaligem Leistungsanspruch wählt, geht beim zweiten Auge ggf. leer aus. Anders bei der DEVK. Wir erstatten bis zu 1.000 Euro pro Kalenderjahr!

Die Leistungsvoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen, den Tarifen zu Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Teil I bis III).