Auslandsreisekrankenversicherung - Snowboarder steht auf Berg

Im Ausland Privatpatient!

  • sofortiger Versicherungsschutz
  • Rundumschutz auf Urlaubs- und Dienstreisen
  • ärztliche Behandlung, Arznei-, Verbands- und Heilmittel
  • medizinisch notwendiger Rücktransport inklusive
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Auslandsreisekrankenversicherung: weniger Sorgen, mehr Urlaubsgefühle

Sorglos reisen: Bei uns bekommen Sie umfassenden Krankenversicherungsschutz für Urlaubs- und Dienstreisen im Ausland.

Corona-Hinweise

In der Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie auch bei einer Erkrankung durch das Corona-Virus (Covid-19) im Rahmen der tariflich vereinbarten Leistungen abgesichert. Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn Sie in ein Land reisen, für das Covid-19-bezogene Reisewarnungen des Auswärtigen Amts bestehen.

Bitte beachten Sie allerdings, dass mögliche Zusatzkosten, die unabhängig von den Behandlungskosten anfallen, nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes sind. Dazu gehören z. B.:

  • die Verlängerung des Auslands- und Hotelaufenthalts aufgrund von Quarantänemaßnahmen,
  • vorsorgliche Corona-Tests sowie die Ausstellung von Fit-to-Fly-Attesten als Auflage von Hotels, Fluggesellschaften etc.,
  • Um- oder Neubuchungen von Rückflügen nach Deutschland und
  • Rückholungen aus dem Ausland, u. a. wegen Grenzschließungen, Ausreiseverboten oder der Einstellung des Flugverkehrs.

Ihre Gesundheitsabsicherung auf Auslandsreisen

Krankheiten und Unfallpech sind überall zuhause. Die gesetzlichen Krankenversicherungen gewähren Ihnen im Ausland jedoch nur eingeschränkten oder gar keinen Versicherungsschutz.
Bei Auslandsreisen sollten Sie daher auf eine zuverlässige Absicherung in Sachen Gesundheit achten.

Auch Privatpatienten profitieren vom Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung:

  • In der privaten Krankenversicherung (Krankheitskostenvollversicherung) ist ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland nicht in jedem Tarif automatisch mitversichert.
  • Sie vermeiden die im Rahmen Ihrer privaten Krankenversicherung ggf. vereinbarte Selbstbeteiligung, da im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung der DEVK keine Selbstbeteiligung besteht.
  • Wenn Sie medizinische Leistungen im Ausland in Anspruch nehmen müssen, belasten Sie nicht Ihre Vollversicherung und sichern sich dadurch einen möglichen Anspruch auf Beitragsrückerstattung.

Auslandsreisekrankenversicherung

Wenn Sie im Ausland einen Unfall haben oder erkranken, kann eine gute medizinische Versorgung lebensrettend sein. Doch die hat in der Regel Ihren Preis. Müssen Sie die Behandlungskosten selbst tragen, kommen zumeist erhebliche Kosten auf Sie zu.

Mit der Auslandsreisekrankenversicherung der DEVK schützen Sie sich vor Kosten, die Ihnen entstehen, wenn Sie in der Fremde medizinische Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Auf Auslandsreisen bis zu 42 Tagen genießen Sie weltweiten Versicherungsschutz als Privatpatient. Im Krankheitsfall übernehmen wir die Kosten für medizinische Leistungen beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus. Und auch wenn ein Krankenrücktransport medizinisch notwendig ist, sind wir für Sie da. Bei längeren Reisen steht Ihnen unser Partner, die ERGO Reiseversicherung, zur Seite.

Sie sind begeisterter Skifahrer und verbringen Ihren Winterurlaub in Ischgl. Nach einem Skiunfall wird bei Ihnen ein Kreuzbandriss diagnostiziert. Sowohl die privatärztliche Behandlung als auch die Transportkosten per Hubschrauber sind durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht versichert.

Beispiel für mögliche Kosten

  Kosten
Einlieferung mit dem Rettungshubschrauber 2.321,00 €
Privatärztliche Behandlung inkl. OP 5.087,54 €
Stationärer Aufenthalt, 2 Tage 640,18 €

Unsere Leistungen im Überblick

  • ärztliche Behandlung, Arznei-, Verbands- und Heilmittel
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
  • Unterbringung, Behandlung und Operationen im Krankenhaus sowie notwendige Krankentransporte zum nächsten Arzt oder Krankenhaus
  • medizinisch notwendiger Krankenrücktransport
  • im Todesfall Überführung ins Heimatland oder Bestattung im europäischen Ausland bis zu 10.000 Euro, im außereuropäischen Ausland bis zu 15.000 Euro

Die Leistungsvoraussetzungen ergeben sich aus den dem Tarif zugrunde liegenden allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung.

Personen, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben, können sich über die Auslandsreise-Krankenversicherung nicht versichern. Wir empfehlen Ihnen in einem solchen Fall, sich an einen Versicherer in Ihrem Wohnland zu wenden.

Einreise nach Russland oder Weißrussland

Wenn Sie eine Reise nach Russland oder Weißrussland planen, müssen Sie im Rahmen der Beantragung des Visums einen Nachweis über das Bestehen einer Auslandsreise-Krankenversicherung vorlegen.

Einreise nach Kuba oder Ecuador

Wenn Sie nach Kuba oder Ecuador reisen, sind Sie verpflichtet, bei der Einreise einen gültigen Versicherungsschutz im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung nachzuweisen.

Versicherungsnachweis

Wir stellen Ihnen gerne die jeweils erforderliche Versicherungsbestätigung aus - auch für Reisen in andere Länder. Bitte vergessen Sie nicht, uns neben dem Reiseland auch den konkreten Reisezeitraum mitzuteilen.

Download zur Auslandsreisekrankenversicherung

Was tun, wenn ich im Ausland erkranke?

Im Bereich Schadenservice Reisen finden Sie alle relevanten Informationen, an wen Sie sich wenden können, wenn ein stationärer Krankenhausaufenthalt am Reiseort oder ein Rücktransport aus dem Ausland erforderlich ist. Sie finden dort außerdem Tipps und Hinweise rund um das Thema Kostenerstattung.

Vielfältiger Schutz für Reisen ins Ausland

Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner ERGO Reiseversicherung AG bieten wir zusätzliche Versicherungsprodukte an: Vom umfassenden Kombischutz für Einmalreisen bis hin zur Incoming-Versicherung für ausländische Gäste können Sie sich umfassend absichern.

Kombischutz für Einmalreisen

In neunzig Tagen sicher um die Welt? Kein Problem mit dem Einmalreise-Schutz der ERGO Reiseversicherungs AG. Sie bietet Ihnen kombinierten Reiseschutz sowie Reisekranken- und Reiserücktrittsschutz.

Die Leistungen im Überblick:

  • Stornokosten-Versicherung: Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie unerwartet die Reise nicht antreten können
  • Reiseabbruch-Versicherung: Erstattung zusätzlicher Rückreisekosten bei vorzeitigem Reiseabbruch
  • Reisekranken-Versicherung: Erstattung notwendiger Heilbehandlungskosten im Ausland sowie der Krankenrücktransportkosten
  • Reisegepäckversicherung: Erstattung der Kosten bei Straftat eines Dritten, wenn das Gepäck beschädigt wurde oder abhanden gekommen ist
  • Notruf-Service: 24-Stunden-Bereitschaft der Notrufzentrale der ERGO Reiseversicherungs AG an 365 Tagen im Jahr weltweit

Die Einmalreise-Versicherung ist mit und ohne Selbstbeteiligung abschließbar und wird für die Dauer einer Reise abgeschlossen. Nach Beendigung der Reise erlischt der Versicherungsschutz automatisch.

Gruppenreise-Versicherung

Die Gruppenreise-Versicherung der ERGO Reiseversicherungs AG bietet Reisegruppen ab 10 Personen (bei Bahnreisen ab 6 Personen) sorgenfreien Rundumschutz für Reisen bis zu 45 Tagen.

Die Leistungen im Überblick:

  • Gruppen-Reiserücktritts-Versicherung:
    Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie unerwartet eine Reise nicht antreten können
    Erstattung zusätzlicher Rückreisekosten oder Mehrkosten bei verlängertem Aufenthalt
    Erstattung des anteiligen Reisepreises für nicht genutzte Reiseleistungen
    Optional: Absicherung des Reiseleiter-Risikos
  • Reisekranken-Versicherung:
    Erstattung notwendiger Heilbehandlungen im Ausland sowie der Kosten für den sinnvollen Krankenrücktransport.
  • Reisegepäck-Versicherung:
    Erstattung der Kosten bei Straftat eines Dritten, wenn das Gepäck beschädigt wurde oder abhanden gekommen ist.
  • Notruf-Service:
    24-Stunden-Bereitschaft der Notrufzentrale der ERGO Reiseversicherungs AG an 365 Tagen im Jahr weltweit

Die Gruppenreiseversicherung ist mit und ohne Selbstbeteiligung abschließbar und wird für die Dauer einer Reise abgeschlossen. Nach Beendigung der Reise erlischt der Versicherungsschutz automatisch.

Langzeit-Reiseschutz

Sie sind bis zu 55 Jahre alt und halten sich maximal 2 Jahre (bis zu 732 Tage) im Ausland auf? Dann könnte der Langzeit-Reiseschutz für Sie genau das Richtige sein. Die Versicherung enthält eine Auslandskrankenversicherung, den Komfortschutz (Unfall-, Haftpflicht- und Unterbrechungsversicherung) sowie eine Reiserücktrittsversicherung. Alle Leistungen gelten sowohl für Outgoing- als auch für Incoming-Versicherungen - also ganz gleich ob Sie sich vorübergehend im Ausland aufhalten oder aus dem Ausland nach Deutschland kommen.

Die Leistungsbausteine im Überblick:

Langzeit-Auslandskrankenversicherung

  • Notrufzentrale (täglich 24 Stunden)
  • Kosten für stationäre und ambulante Heilbehandlungen
  • Kosten für Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
  • Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • Kostenübernahme für einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport
  • Kostenübernahme für den Besuch einer nahestehenden Person im Krankenhaus

Langzeit-Komfortschutz

  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Unterbrechungsversicherung

Langzeit-Reiserücktrittsversicherung

  • Stornokosten-Versicherung: Übernahme der Stornokosten (z. B. bei unerwarteter schwerer Krankheit oder Unfall)
  • Abbruch-Schutz: Übernahme der zusätzlichen Rückreisekosten oder der anteiligen Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen

Hinweis für ausländische Gäste: Sie müssen die Versicherung vor Antritt der Reise abschließen.

Incoming-Versicherung für ausländische Gäste

Wenn Sie als ausländischer Gast nach Deutschland kommen, möchten Sie Ihre Zeit hier unbeschwert genießen. Vor den Unwägbarkeiten des Lebens sind Sie jedoch nirgendwo gefeit: Sie können plötzlich erkranken, einen Unfall haben oder einen Schaden anrichten. Sorgen Sie daher vor und schützen Sie sich gegen derartige Kostenrisiken. Die Incoming-Versicherung der ERGO Reiseversicherungs AG bietet Ihnen flexiblen Schutz im Gastland. Sie können zwischen der Incoming-Krankenversicherung und dem Incoming-Komplettschutz wählen.

Die Leistungen im Überblick:

Incoming-Krankenversicherung

  • Organisation und Kostenübernahme bei notwendigen Heilbehandlungen im Gastland
  • Organisation und Kostenübernahme bei medizinisch sinnvollen und vertretbarem Krankenrücktransport
  • Organisation und Kostenübernahme bei Krankentransporten zur ambulanten Erstversorgung und stationären Behandlung im Krankenhaus

Incoming-Komplettschutz

  • Incoming-Krankenversicherung
  • Reisehaftpflicht-Versicherung
  • Reiseunfall-Versicherung

In der Incoming-Versicherung für Gäste aus dem Ausland beginnt Ihr Versicherungsschutz mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn, frühestens aber mit Ihrer Einreise in das erste Gastland.

Wichtig: Sie müssen die Versicherung vor Antritt der Reise abschließen. Der Versicherungsschutz gilt in allen Staaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

Download zur Incoming-Versicherung